Feinstaubfilter

Sie möchten Ihren vorhandenen Kaminofen behalten?
… Wir können Ihnen helfen!

Neue Verordnung ab 2025

Alle Kaminöfen, die die Anforderungen der

  • BImSchV
    Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

nicht einhalten, müssen seit 01.01.2025 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.

Es gibt jedoch Ausnahmen, für die keine Austausch- bzw. Nachrüstungspflicht besteht:

  • Grundöfen
  • Kochherde
  • Backöfen
  • Badeöfen
  • Öfen, die vor 1950 errichtet wurden
  • Offene Kamine für den ausschließlich gelegentlichen Betrieb

Falls Ihr Kaminofen betroffen ist, muss er umgerüstet werden. Hierbei kann der örtliche Schornsteinfeger helfen.


Wir bieten ihnen individuelle Lösungen für jeden Schornstein!

Lassen Sie sich einmal unverbindlich beraten und wenden Sie sich mit Ihrem Projekt an uns.

Mit unseren neuen Feinstaub- und Partikelfilter können Sie Ihren Kaminofen weiterhin betreiben, auch wenn dieser die aktuellen Abgaswerte nicht mehr erfüllt.

Wer sich für eine Nachrüstung entscheidet, kann beim

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    www.bafa.de

einen Zuschuss beantragen.


Weitere Informationen erhalten Sie über unser

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.


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