Sie möchten Ihren vorhandenen Kaminofen behalten? …
… Wir können Ihnen helfen!
Alle Kaminöfen, die die Anforderungen der BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.
Mit unseren neuen Feinstaub- und Partikelfilter können Sie Ihren Kaminofen weiterhin betreiben, auch wenn dieser die aktuellen Abgaswerte nicht mehr erfüllt.
Wer sich für eine Nachrüstung entscheidet, kann beim
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA – https://www.bafa.de)
einen Zuschuss beantragen.
- Aktueller Beitrag:
Wir bieten ihnen individuelle Lösungen für jeden Schornstein!
Lassen Sie sich einmal unverbindlich beraten und wenden Sie sich mit Ihrem Projekt an uns.
Martin Brandenburger +49 (0) 2243 – 8 23 88
+49 (0) 171 – 3 57 06 53
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Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag 07:00-18:00 Uhr
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